01. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bildungsgänge HF und NDS (nachfolgend als Studiengänge genannt) der ABB Technikerschule (nachfolgend ABBTS genannt) und für andere Weiterbildungsveranstaltungen, die sich ausdrücklich auf diese AGB beziehen.
02. Erklärung
Den Teilnehmenden wird in jedem Fall die Möglichkeit geboten, einen begonnenen Bildungsgang abzuschliessen.
03. Anmeldung und Einschreibegebühr
Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Ausbildungsvertrag zwischen der teilnehmenden Person und der ABBTS kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die ABBTS zustande – zu diesem Zeitpunkt wird eine Einschreibegebühr von CHF 200 fällig.
04. Annullierung der definitiven Anmeldung
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die ABBTS erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels oder das Empfangsdatum der Mail. Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung werden die Einschreibegebühren nicht zurückerstattet.
05. Absage / Verschiebung
Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung des Studiengangs oder der Veranstaltung aus Sicht der ABBTS unzumutbar machen, behält sich die ABBTS vor, die betreffende Veranstaltung abzusagen. Die angemeldeten Teilnehmer werden sofort nach dem Beschluss informiert und die bereits einbezahlten Gebühren werden im Falle der Absage zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
06. Studien- und Kursgebühren
Die Gebühren ergeben sich aus dem Studienführer oder den aktuellen Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Verpflegung, Mobilität, Laptop, Lehrmittel und dergleichen (z.B. Lizenzen von Spezialsoftware für den Unterricht, Ausdrucke von individuellen Downloads, Kopien, Komponenten für die Basislernplattform oder Semesterarbeiten etc.).
Nach einem Unterbruch und späterer Wiederaufnahme des Studiengangs oder der Veranstaltung treten die dann geltenden Studien- und Kursgebühren in Kraft. Die Studien- und Kursgebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Studiengebühren bleibt davon unberührt.
07. Dispensationen
Die Teilnehmenden können sich teilweise vom Unterricht dispensieren lassen, sofern sie bei der Bildungsgang- oder Kursleitung den formellen Nachweis erbringen, dass sie über die geforderten Kompetenzen verfügt. Über eine mögliche Dispensation entscheidet ausschliesslich die Leitung. Erfolgt eine Dispensation, werden keine Studien- oder Kursgebühren zurückerstattet.
08. Gebühren bei Repetition
Bei Nichtpromotion in einem Bildungsgang wird die nächste Quartalsrechnung storniert und der Teilnehmende vom aktuell laufenden Bildungsgang abgemeldet. Die Nichtpromovierten erhalten die Möglichkeit zur Repetition. Sie müssen sich aktiv, schriftlich (z.B. per Mail) wieder für das entsprechende Semester in einem nachfolgenden Bildungsgang anmelden - eine Einschreibegebühr wird nicht verrechnet. Werden zur Vorbereitung zum Repetitionssemester gewisse Fächer bzw. Module einzeln besucht, wird eine Gebühr für Fachhörer pro Unterrichtslektion gemäss Fächerkatalog oder Modulbeschreibung in Rechnung gestellt.
09. Rechnungsstellung
Die aktuellen Kurs- und Studiengebühren sowie Prüfungsgebühren sind im entsprechenden Studienführer bzw. Unterlagen ersichtlich und unter abbts.ch aufgeführt.
Bei Studiengängen werden die Gebühren quartalsweise in Rechnung gestellt und sind vor Quartalsbeginn fällig.
Bei anderen Weiterbildungsveranstaltungen sind die gesamten Gebühren vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss den Angaben der Teilnehmenden auf dem Anmeldeformular (Privatadresse oder Arbeitgeber). Als Vertragspartner gegenüber der Schule haften in jedem Fall die Teilnehmenden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von fünf Prozent verrechnet und mit der zweiten (und letzten) Mahnung werden CHF 100 Mahnspesen belastet.
10. Regelung allfälliger Rückerstattungen Abmeldung vor Studienbeginn (gilt nur für Neuanmeldungen)
Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet. Bei Abmeldung bis zum Studienbeginn erfolgt keine weitere Belastung.
11. Abmeldung während des Semesters
Bei Krankheit, plötzlichem Stellenwechsel usw. werden die Studiengebühren nur in begründeten Ausnahmefällen und maximal pro rata zurückerstattet. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden. Über die Anträge entscheidet die Schulleitung. Die Rückerstattung erfolgt in Form einer Gutschrift.
12. Anpassungen
Marktorientierte bzw. entwicklungsbedingte Anpassungen des Lehrprogramms (z.B. Fächerkatalog), der Unterrichtszeiten und -orte, der Lehrinhalte oder der Lehrmittel bleiben vorbehalten.
Bei subventionierten Studiengängen können Anpassungen der Semester- und Prüfungsgebühren während des Studiums infolge von Subventionsänderungen erfolgen.
Eine aktuelle Version des Studienführers kann auf www.abbts.ch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
13. Teilnahme an den Veranstaltungen
Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, bietet die ABBTS frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der ABBTS ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studien- und Kursgebühren.
14. Änderungen im Studienprogramm
Die ABBTS behält sich vor, Änderungen im Veranstaltungsprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.
15. Abbruch des Studiums
Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist schriftlich oder per Mail (info@abbts.ch) oder mittels entsprechendem Formular (in der Administration erhältlich) zuzustellen.
Teilnehmende, die einen Studiengang oder einen Vorbereitungskurs zu einer Höheren Fachprüfung vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Studiengebühren inklusive dem angebrochenen Quartal.
Teilnehmende aller anderen Veranstaltungen schulden sämtliche Gebühren, da keine Ersatzteilnehmer mehr zugelassen werden können.
Die ABBTS kann zusätzlich eine Abmeldegebühr in der Höhe von CHF 200 in Rechnung stellen. Auf begründetes Gesuch hin kann die ABBTS bei aussergewöhnlichen unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) die Abmeldegebühren teilweise oder ganz erlassen.
16. Zulassung zu den Diplomprüfungen
Bei Diplomstudiengängen werden Studierende zu den Diplomprüfungen zugelassen, sofern die Promotionsbedingungen erfüllt sind. Die Nichtbezahlung der Studien- und Prüfungsgebühren hat den Ausschluss von den Diplomprüfungen zur Folge.
17. Wechsel des Bildungsgangs
Bei der Anmeldung muss der gewünschte Bildungsgang angegeben werden. Eine Änderung des Bildungsganges kann während der ersten drei Semester ‑ bis spätestens drei Monate vor Ende des 3. Semesters ‑ schriftlich beantragt werden. Ein Wechsel ist nur nach individueller Abklärung möglich. Über das Gesuch wird von der Schulleitung unter Berücksichtigung der verfügbaren Studienplätze und allfällig erforderlicher Infrastruktur entschieden. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bei der Schulleitung behandelt. Der Entscheid wird in der Regel nach der Notenkonferenz zum Vordiplom getroffen.
18. Subventionen
Bei subventionierten Bildungsgängen muss bei Anmeldung oder beim Wechsel in einen anderen Bildungsgang der stipendienrechtliche Wohnsitz ermittelt werden, damit die ABBTS die Subventionen beim entsprechenden Kanton in Rechnung stellen kann. Der Studierende ist aufgefordert, die hierfür notwendigen Unterlagen termingerecht einzureichen (Personalienblatt und Wohnsitzbestätigungen). Auf jeden Fall haftet der Teilnehmende für entgangene oder abgelehnte Subventionsbeiträgen, ausgenommen hiervon sind verpasste Termine seitens der ABBTS.
19. Meldepflicht
Die Administration muss in folgenden Fällen unverzüglich schriftlich informiert werden:
- Änderung Privatadresse, Telefon, E-Mail
- Änderung bzw. Wechsel Arbeitgeber
- Änderung Geschäftsadresse, Telefon, E-Mail
Mails an die zuletzt gemeldete Mail-Adresse gelten als ordnungsgemäss zugestellt.
20. Regelverstösse
Bei gravierenden Verstössen gegen vorhandene Regelungen und Weisungen der ABBTS (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) kann die ABBTS Teilnehmende vom Unterricht ausschliessen. Bezahlte Studien- respektive Kursgebühren werden nicht rückerstattet.
21. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Die ABBTS übernimmt keine Haftung.
22. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung ausserhalb der ABBTS sind ohne schriftliche Genehmigung der Schulleitung untersagt. Die Urheberrechte an Diplom- und Projektarbeiten stehen der Autorin bzw. dem Autor als Urheber/in zu. Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der ABBTS ein kostenloses, unbefristetes, nicht exklusives Nutzungsrecht an ihren bzw. seinen Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeiten dürfen nach deren Abschluss sowohl seitens der ABBTS wie auch von Autorin bzw. Autor vergütungsfrei unter Angabe der Urheberschaft verwendet werden. Die Autorin bzw. der Autor verzichtet auf mögliche Erträge aus der kommerziellen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die ABBTS.
23. Datenschutz
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Studierendeninformationen (Name, Adresse etc.) für interne Zwecke gespeichert und u. a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
24. Übergangsregelung
Vor der Inkraftsetzung dieser AGB gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierten allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Programms.
25. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Baden ausschliesslich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
Baden, 19. August 2024